Aktuelle Besuchsregelungen

Unter welchen Voraussetzungen der Besuch nun möglich ist

ROTENBURG (20.05.2020). Wie sieht es aktuell mit den Besuchsregelungen in unseren Wohneinrichtungen aus? Ausnahmen sind nun trotz des noch bestehenden Betretungsverbots möglich – jedoch unter bestimmten unbedingt einzuhaltenden Voraussetzungen, auf die Hans-Joachim Hopfe (Bereichsleitung Wohnen) gemeinsam mit den Wohnhäusern aufmerksam macht.

Besuche sind trotz des bestehenden Betretungsverbots nun möglich –
jedoch unter bestimmten unbedingt einzuhaltenden Voraussetzungen

Besuche sind trotz des bestehenden Betretungsverbots nun möglich – jedoch unter bestimmten unbedingt einzuhaltenden Voraussetzungen

Die aktuelle Lage: Grundsätzlich besteht für unsere Wohneinrichtungen weiter das vom Niedersächsischen Landesgesundheitsamt erlassene Betretungsverbot vom 16.03.2020 (aktualisierte Fassung vom 08.05.2020). Mit der jüngst in Kraft getretenen Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus können jedoch Ausnahmen zum bestehenden Besuchsverbot zugelassen werden. Die jeweiligen Ausnahmen wurden vor Umsetzung mit der zuständigen Behörde vor Ort (Gesundheitsamt) abgestimmt. Besuche von Angehörigen sind nun zur Vermeidung von sozialer Vereinsamung in besonderen Wohnformen für Menschen mit Behinderung unter Einhaltung einer Besuchsregelung und der einrichtungsinternen Hygieneschutzmaßnahmen wieder möglich.

Folgende Regelungen und Maßnahmen sind festgelegt:

  • Besucher und Besucherinnen mit Erkältungssymptomen sowie Kontaktpersonen von COVID-19-Infizierten dürfen die Einrichtung weiterhin nicht betreten.
  • Ist der Besucher/die Besucherin in die pflegerische Versorgung eingebunden und das Einhalten des Mindestabstandes nicht möglich, sollte eine Maske der Schutzklasse FFP2 verwendet werden. Eine entsprechende Maske ist mitzubringen, da diese nicht von der Einrichtung zur Verfügung gestellt werden kann.
  • Ein Besuch kann nur nach telefonischer Anmeldung stattfinden.
  • Eine Händedesinfektion bei Betreten des Wohnhauses ist zwingend erforderlich.
  • Es ist nur der Besuch von einer Person (maximal 2 Personen, die in einem Haushalt leben) erlaubt.
  • Es wird ein Besucherkalender geführt, in dem der Besuchszeitraum eingetragen wird. Dadurch werden Überschneidungen von Besuchen vermieden.
  • Besuche sind zu festgelegten Zeiten möglich.
  • Die Besuchszeit ist auf max. 1 Stunde begrenzt.
  • Es erfolgt eine Einweisung in die entsprechenden Hygienemaßnahmen durch einen Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin des Wohnhauses und eine dokumentierte Registrierung des Besuchs mit Hilfe eines auszufüllenden Formulars (mit Name, Datum, Dauer des Besuchs zur Verdachtsabklärung und Nachverfolgung einer möglichen Infektionskette). Die unterschriebene Erklärung wird 14 Tage lang aufbewahrt.
  • In welchem Raum im Haus der Besuch möglich ist, hängt von den jeweiligen Gegebenheiten vor Ort ab. Die Abstandsregelungen müssen eingehalten werden.
  • Direkter Körperkontakt ist zu vermeiden.
  • Essen und Trinken sind während des Besuchs nicht erlaubt. Es darf auch kein Essen während des Besuchs mitgebracht werden.
  • Es gibt keinen weiteren Kontakt zu anderen Bewohnern und Bewohnerinnen.
  • Zu Beginn und nach Ende des Besuchs ist eine Händedesinfektion verpflichtend. Ein mobiler Desinfektionsmittelspender wird vorgehalten.
  • Während des Besuchs ist - soweit möglich - durchgängig von allen Beteiligten eine Mund-Nase-Maske zu tragen (bitte mitbringen, da diese nicht von der Einrichtung zur Verfügung gestellt werden kann).
  • Nach Beendigung des Besuchs muss sich dieser bei einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin des Wohnhauses abmelden.
  • Nach Beendigung des Besuchs werden vom Team Tische, Stühle und ggf. die genutzten sanitären Anlagen desinfizierend gereinigt.
  • Da in der Regel keine Mitarbeitenden während des Besuchs anwesend sind, bitten wir Sie zum Schutz aller, um eigenverantwortliches Einhalten der Regelungen.
  • Besucher und Besucherinnen, die sich nicht an genannte Regelungen der Einrichtung halten, kann das Besuchsrecht entzogen werden.
    Je nach örtlichen Begebenheiten kann es weitere Details zum Besuchsablauf geben. Bitte fragen Sie dazu in der jeweiligen Einrichtung bei der Terminabsprache nach. Vielen Dank.

(Text und Foto: Lebenshilfe Rotenburg-Verden; Foto: pixabay)

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