Wibke Woyke
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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Schritt für Schritt zurück
Neuigkeiten zu Werkstätten und Tagesförderstätten
ROTENBURG/VERDEN. (Corona-Update 26.05.2020) Neuigkeiten für unsere Werkstattbeschäftigten in Rotenburg und Verden: Die angepasste niedersächsische Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus ermöglicht Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sowie Tagesförderstätten eine schrittweise Öffnung mit maximal 50 Prozent der belegten Plätze. Abweichend vom nach wie vor geltenden Betretungsverbot können also unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen durch die Werkstätten ermöglicht werden, wie Jörn Steppat (Bereichsleitung Arbeit) erklärt.
Die Verordnung ist bereits in Kraft und endet vorerst am
10.06.2020. Wichtig: Eine Öffnung kann nur unter Einhaltung von
vielfältigen Rahmenbedingungen und Schutzmaßnahmen erfolgen! "Wir haben uns dazu entschieden, in einem ersten Schritt die
Werkstätten für alle Menschen zu öffnen, die nicht in einer
besonderen Wohnform (Wohnheim, Wohngruppe) leben und nicht zu einer
der bekannten Risikogruppen gehören. Somit ist der Zugang vorerst den Personen vorbehalten, die in einem
familiären Umfeld wohnen oder alleine wohnen", sagt Jörn Steppat. Davon abweichend bleiben natürlich die
vereinbarten Notbetreuungen bestehen und auch die alternativen
Leistungen werden weiterhin erbracht.
Zur Vereinbarung eines eventuellen Wiedereinstiegs werden alle in
Frage kommenden Personen durch die Werkstatt kontaktiert. Der
Besuch der Werkstatt ist freiwillig!
Oberstes Gebot bei allen Aktivitäten ist die Einhaltung des Mindestabstandes von Personen zueinander von 1,5
Metern. Darüberhinaus ist durch die Verordnung des Landes Niedersachsen
das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für alle Personen in den
Werkstätten Pflicht (davon ausgenommen sind geschlossene Räume, in denen man sich
alleine aufhält). Für Personen, für die aufgrund von
Vorerkrankungen - zum Beispiel schwere Herz- oder
Lungenerkrankungen - wegen des höheren Atemwiderstands das Tragen
einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht zumutbar ist, stehen Visiere zur
Verfügung.
Aufgrund der Verordnung ist auch der Zutritt zu den Räumen durch externe Personen auf das Nötigste zu
beschränken und von sämtlichen Besucherinnen und Besuchern sind Familiennamen,
Vornamen sowie die vollständige Anschrift und eine Telefonnummer
sowie der Zeitpunkt des Betretens und des Verlassens der Räume
durch den Besuchten zu dokumentieren.
Jörn Steppat: "Wenn wir uns alle an die Regeln halten, schützen wir
uns und diejenigen, die von dem Virus sehr krank werden können!"
(Text: Lebenshilfe Rotenburg-Verden; Foto: pixabay)
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