Schritt für Schritt zurück

Neuigkeiten zu Werkstätten und Tagesförderstätten

ROTENBURG/VERDEN. (Corona-Update 26.05.2020) Neuigkeiten für unsere Werkstattbeschäftigten in Rotenburg und Verden: Die angepasste niedersächsische Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus ermöglicht Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sowie Tagesförderstätten eine schrittweise Öffnung mit maximal 50 Prozent der belegten Plätze. Abweichend vom nach wie vor geltenden Betretungsverbot können also unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen durch die Werkstätten ermöglicht werden, wie Jörn Steppat (Bereichsleitung Arbeit) erklärt.

     

Die Verordnung ist bereits in Kraft und endet vorerst am 10.06.2020. Wichtig: Eine Öffnung kann nur unter Einhaltung von vielfältigen Rahmenbedingungen und Schutzmaßnahmen erfolgen! "Wir haben uns dazu entschieden, in einem ersten Schritt die Werkstätten für alle Menschen zu öffnen, die nicht in einer besonderen Wohnform (Wohnheim, Wohngruppe) leben und nicht zu einer der bekannten Risikogruppen gehören. Somit ist der Zugang vorerst den Personen vorbehalten, die in einem familiären Umfeld wohnen oder alleine wohnen", sagt Jörn Steppat. Davon abweichend bleiben natürlich die vereinbarten Notbetreuungen bestehen und auch die alternativen Leistungen werden weiterhin erbracht.

Zur Vereinbarung eines eventuellen Wiedereinstiegs werden alle in Frage kommenden Personen durch die Werkstatt kontaktiert. Der Besuch der Werkstatt ist freiwillig!

Oberstes Gebot bei allen Aktivitäten ist die Einhaltung des Mindestabstandes von Personen zueinander von 1,5 Metern. Darüberhinaus ist durch die Verordnung des Landes Niedersachsen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für alle Personen in den Werkstätten Pflicht (davon ausgenommen sind geschlossene Räume, in denen man sich alleine aufhält). Für Personen, für die aufgrund von Vorerkrankungen - zum Beispiel schwere Herz- oder Lungenerkrankungen - wegen des höheren Atemwiderstands das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht zumutbar ist, stehen Visiere zur Verfügung.

Aufgrund der Verordnung ist auch der Zutritt zu den Räumen durch externe Personen auf das Nötigste zu beschränken und von sämtlichen Besucherinnen und Besuchern sind Familiennamen, Vornamen sowie die vollständige Anschrift und eine Telefonnummer sowie der Zeitpunkt des Betretens und des Verlassens der Räume durch den Besuchten zu dokumentieren.

Jörn Steppat: "Wenn wir uns alle an die Regeln halten, schützen wir uns und diejenigen, die von dem Virus sehr krank werden können!"

(Text: Lebenshilfe Rotenburg-Verden; Foto: pixabay)

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