Dr. Marc Brockmann
Geschäftsführer
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Das Elternkuratorium
Wichtiger Baustein der Zusammenarbeit
Die Zusammenarbeit mit den Eltern - sowie ebenso mit weiteren mit der Betreuung beauftragten Personen - ist ein wichtiger Baustein innerhalb der Lebenshilfe Rotenburg-Verden gGmbH. Aus diesem Grund wurde bereits am 14. November 1996 die Bildung des Elternkuratoriums realisiert. Ob beispielsweise in den Themengebieten Wohnen, Arbeit, Bildung, Freizeit oder Bürokratieabbau – die Gegenstände der Beratung des Gremiums sind vielfältig.
Nach der Vorgabe des Gesellschaftsvertrages der gGmbH besteht die Aufgabe des Kuratoriums maßgeblich darin, gemeinsame Interessen der Eltern im Hinblick auf die Betreuung der Menschen mit Behinderung zu erarbeiten und in den Verwaltungsrat der gGmbH einzubringen. Der oder die erste Vorsitzende des Elternkuratoriums ist daher im Verwaltungsrat mitvertreten und vertritt dort die in der Präambel fixierten Interessen und die Vorschläge und Beschlüsse des Kuratoriums.
Das Kuratorium besteht laut Satzung in der Regel aus fünf - mindestens aber aus drei - Personen, die mit einfacher Mehrheit aus der Versammlung der Eltern der Betreuten/Beschäftigten in den Institutionen der gGmbH in geheimer oder direkter Wahl gewählt werden. Die Wahlperiode beträgt vier Jahre. Eine Wiederwahl ist zulässig. Die Mitglieder des Kuratoriums wählen schließlich für die Dauer der Wahlperiode aus ihrer Mitte durch einfache Wahl einen Vorsitzenden oder eine Vorsitzende. Aktuelle erste Vorsitzende ist Monika Weseloh.
Treffen des Elternkuratoriums finden in regelmäßigen Abständen statt - mindestens aber zwei Mal jährlich - oder das Gremium tritt im Bedarfsfall zusammen. Die Beschlussfähigkeit ist bei Anwesenheit von mindestens drei Mitgliedern gegeben. Beschlüsse bedürfen der einfachen Mehrheit.
Wer Kontakt zu dem Gremium sucht, erreicht Monika Weseloh per Mail an monikaweseloh(at)gmx.de.
06.05.2024 Spargelzeit
03.05.2024 Thema Behindertentestament
Termin und Ort des Vortrags: Donnerstag, 23. Mai, 18 Uhr, in der Kontakt- und Beratungsstelle der Lebenshilfe Rotenburg-Verden in der Georgstraße 4 in Verden. Melanie Ludwig, Systemische Therapeutin unserer Systemischen Beratung LUPO, kümmert sich federführend um die Veranstaltung. Die Teilnahme ist kostenfrei, eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Eingeladen sind Menschen mit Beeinträchtigung ebenso wie Angehörige, gesetzliche Betreuerinnen und Betreuer, beruflich Interessierte (nicht nur aus den Reihen der Lebenshilfe) und generell jeder und jede, der oder die sich informieren möchte. Die Teilnahme steht allen offen.
Was ist überhaupt ein sogenanntes Behindertentestament? Warum braucht man es und worauf muss man dabei achten? Fragen, die fachgerecht beantwortet werden sollen. Zu Gast ist daher Dr. Björn Winkler von der Bremer Kanzlei Dr. Mahlstedt & Partner. Er weiß: Der Gedanke an den Tod bereitet vielen Menschen Unbehagen und so versäumen sie es, erbrechtliche Fragen noch zu Lebzeiten zu regeln. Besonders Eltern mit beeinträchtigten Kindern stehen vor der Frage, wie das Erbe zu regeln ist. Sie sollten bedenken, dass ein Testament zugunsten ihres Kindes eine wichtige Möglichkeit zur Vorsorge für ihre Tochter oder ihren Sohn sein kann und verhindert, dass wichtige Hilfeansprüche durch eine Erbschaft verloren gehen.
Zunächst wird Dr. Björn Winkler etwa eine Stunde zum Thema referieren sowie Probleme und Lösungswege aufzeigen, bevor im Anschluss genügend Zeit für Fragen der Gäste ist. Der Rechtsanwalt und Notar aus Bremen erläutert, wie ein solches Testament gestaltet werden kann. Dr. Björn Winkler ist Fachanwalt für Erbrecht und hat seit vielen Jahren seinen Tätigkeitsschwerpunkt in Rechtsfragen, die die Belange von Menschen mit Behinderung betreffen. Gleichzeitig ist er Experte bei Fragen der Testamentsgestaltung für Familien mit beeinträchtigten Kindern. Der Vortrag kann daher helfen, die für die Erstellung eines Testaments wichtigen Vorüberlegungen anzustellen.
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